Allgemeine Geschäftsbedingung:
1. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und/oder
den Angaben der Vertragsbestätigung. Änderungen/Abweichungen einzelner Leistungen, die danach notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen. Der Kunde wird darüber in Kenntnis gesetzt.
2. Honorar und Zahlungsmodalitäten
Das Honorar ist gemäß den im Angebot / Vertrag vereinbarten Zahlungskonditionen zu entrichten.
Die Zahlung durch eine monatliche Rechnung kann mit dem Trainer vereinbart werden. Diese ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Die Honorare bzw. Teilnahmepreise sowie eventuelle Ermäßigungen, Sonderkonditionen, und Reisekosten
ergeben sich aus dem Vertrag. Hieraus ergibt sich auch, ob es sich um Netto- oder Bruttopreise handelt. Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um Bruttopreise. Im Internet, in E-Mails wie
auch in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Werbemedien dargestellte Angebote des Veranstalters sind - auch bezüglich eventuell übermittelter Preisangaben - sämtlich freibleibend und
unverbindlich.
3. Reise und Übernachtungskosten
Wird im Rahmen einer Veranstaltung eine Reise bzw. eine Hotelübernachtung notwendig, so erfolgt die
Buchung dieser Leistungen durch den Kunden direkt beim Fremdleister/Reiseveranstalter/Hotel. Der Veranstalter ist lediglich Vermittler dieser Leistungen. Ein Vertragsverhältnis über diese Leistungen
kommt ausschließlich zwischen Kunde und Fremdleister/ Reiseveranstalter/Hotel zustande. Die Zahlung der Fremdleistung erfolgt ebenfalls direkt beim Fremdleister/Reiseveranstalter/Hotel. In diesem
Fall gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fremdleisters/Reiseveranstalters/Hotels. Gleiches gilt auch für unabhängig von der eigenen Leistungserbringung des Veranstalters
vermittelte Fremdleistungen. Der Veranstalter wählt seine Leistungsträger/ Fremdleister/Reiseveranstalter/Hotels sorgfältig aus, haftet aber nicht für die Erbringung der Fremdleistung selbst und für
Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung vermittelt werden. Bei Reisen ist der Kunde selbst für die Erfüllung der notwendigen Paß-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Der Veranstalter empfiehlt für Reisen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, und Auslandskrankenversicherungen.
4. Fernbleiben vom Unterricht
Das Fernbleiben vom Unterricht entbindet den/die Kunde/in nicht von der Zahlung des
Honorars.
5. Absagen, Verschiebungen und Verspätungen
Ein Termin muss mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Wenn das nicht geschieht, ist der Kunde verpflichtet, die Hälfte
der Unterrichtsgebühr zu zahlen. Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer genannt werden.
Erfolgt die Absage erst innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, muss die komplette Unterrichtseinheit vergütet werden. Alternativ kann auch hier kurzfristig ein Ersatzteilnehmer genannt
werden.
Wenn der Vertrag mit einem Einzelteilnehmer geschlossen worden ist, können Ausnahmen nur bei Krankheit, die durch ein ärztliches Attest belegt werden sollte, oder bei direkter Absprache gemacht
werden.
Verschiebung eines Termins ist nur durch telefonische Vereinbarung mit dem Trainer möglich. SMS Nachrichten, Emails oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter können nicht berücksichtigt werden.
Verschiebungen müssen vom Dozenten bestätigt werden.
Versäumter Unterricht
seitens des Dozenten wird in Absprache mit dem Kunden nachgeholt.
Verspätungen seitens des Kunden werden
nicht nachgeholt: der Unterricht endet wie vereinbart. Ausnahme: die Verspätung wird mind. 48 Stunden im Voraus angekündigt.
6. Arbeitsmaterialien
Evtl.
Arbeitsmaterialien (Kopien, Übungs-CDs, etc) sind, sofern nicht anders vereinbart, in der Unterrichtsgebühr nicht enthalten. Die Ausfertigung von
Handouts wird in Rechnung gestellt.
7. Copyright
Die Titel, Ausschreibungen, Werbe- und Informationsmedien, Konzeption, Inhalte und Methoden zur Durchführung der Veranstaltungen sowie die Arbeitsunterlagen, Charts und Handouts sind geistiges
Eigentum des Veranstalters. Sie sind durch Urheber- und sonstige Schutzrechte geschützt und dürfen ganz oder teilweise nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters, in Person von Elena
Tecchiati, übernommen, kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Verwendung in allen elektronischen Medien, Film, Video, Printmedien,
Publikationen aller Art oder für interne oder öffentliche Wiedergaben. Sie sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt.
8. Rechtswirksamkeit /
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich
dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen und der Vertrag als Ganzes nicht berührt.
9. Schlussbestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben ausschließende Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und sind jederzeit möglich. Für
die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem
Veranstalter und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Veranstalters örtlich zuständige deutsche Gericht. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, ein anderes für den Kunden
zuständiges Gericht anzurufen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung vom 01.08.2009 bis auf weiteres.
